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Entstehen weitere Kosten für die Scheidung?

Entstehen zusätzlich zu den Scheidungsgebühren weitere Kosten für die Scheidung, etwa z.B. Kosten für die Fahrt des Rechtsanwalts zum Gerichtetermin oder ähnliche Zusatzkosten?

Nein, diese entstehen nicht. Anbei finden Sie die Kosten detailliert und übersichtlich zusammen gefasst:

  • Porto / Telefon
    Diese Kosten sind bereits in den Gebühren enthalten. D.h. diese fallen nicht separat an, sondern sind bereits inklusive.
  • Anfahrtskosten für den Rechtsanwalt zum Gerichtstermin
    Es fallen hierbei keine Kosten für Sie an. Je nach Standort beauftragen wir i.d.R. Kooperationsanwälte – dies ist für Sie völlig kostenlos. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dies unkompliziert, da der Scheidungstermin oft nur wenige Minuten dauert.

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Rechtsanwalt Ullrich Pfaff / Stuttgart - Scheidungsanwalt, Anwalt für Arbeitsrecht uvm.
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