Wichtig ist der tatsächliche Trennungszeitpunkt. Eheleute können die günstigeren Steuerklassen von Eheleuten noch das gesamte Jahr beibehalten werden, in dem man sich getrennt hat.
Steuerrechtlich relevant ist immer der 1. Januar eines Jahres. Waren die beiden Eheleute an diesem Tag noch nicht “dauernd getrenntlebend”, so hat dies für das ganze Kalenderjahr zu gelten.
Die Steuerklasse muss damit immer erst ab dem der Trennung folgenden Kalenderjahr geändert werden.
Hierzu sollten Sie sich jedoch von Ihrem Steuerberater beraten lassen.