Die Düsseldorfer Tabelle gilt bei vielen Familiengerichten in Deutschland als Maßstab zur Berechnung des Unterhalts, insbesondere dem Kindesunterhalt.
Die Düsseldorfer Tabelle selbst hat insoweit keine Gesetzeskraft und ist eher als allgemeine Richtlinie anzusehen, die auch von den Gerichten bei einer Unterhaltspflicht so herangezogen werden. Dem Unterhaltspflichtigen gibt sie Aufschluss über die Unterhaltshöhe.
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Hintergrundinfos zur Düsseldorfer Tabelle:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Tabelle im Jahre 1962 entwickelt. Sie bildet nunmehr seit 50 Jahren die Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts. Die letzte Anpassung hat es zum 01.01.2013 vom OLG Düsseldorf gegeben, wobei sich nur die Höhe der Selbstbehalte (Bedarfskontrollbetrag) im Vergleich zur DDT aus 2011/ 2012 erhöht haben.
Düsseldorfer Tabelle 2013/2014