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Kindergeld

Infos zum Thema Kindergeld

Das Kindergeld unterstützt und entlastet Familien in Deutschland. Grundsätzlich wird das Kindergeld einkommensunabhängig gezahlt.
Ab dem dritten Kind ist es gestaffelt und beträgt derzeit:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro
  • für das dritte Kind monatlich 190 Euro
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie eine umfassende Broschüre (Merkblatt) zum Thema Kindergeld.

Die Broschüre bietet Informationen zum Thema Kindergeld: Rechtsansprüche, Begriffserläuterungen, Zusammenhänge mit anderen Sozialleistungen, zuständige Behörden, Antragsverfahren und vieles andere mehr.

Kindergeld bei getrennt lebenden Ehegatten
Grundsätzlich wird das Kindergeld bei getrennt lebenden Ehegatten in voller Höhe an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt, also an denjenigen, der seinen Unterhalt als “Naturalunterhalt” erbringt.

Auch hier gilt wie bei der Regelung des Kindergelds für Alleinerziehende: Soweit bei einem minderjährigen Kind ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung des Kindes erfüllt (Naturalunterhalt), so hat das Kindergeld Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlung des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Hier wird gezahlte Kindergeld zur Hälfte auf den Barbedarf des Kindes angerechnet.


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