Beim Kindesunterhalt wird grundsätzlich zwischen Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder unterschieden.
Bei bereits volljährigen Kindern wird es unter anderem darauf ankommen, ob diese noch bei einem Elternteil leben und in dabei sich in der Schulausbildung, Berufsausbildung oder in der Absolvierung eines Studiums befinden.
Den Unterhalt können Sie bspw. hier im Unterhaltsrechner http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/unterhaltsrechner.html vor ermitteln.
Um mit dem Unterhaltsrechner den Kindesunterhalt berechnen zu können, ist es notwendig, dass Sie die Anzahl der Kinder eingeben, die unterhaltsberechtigt sind.
Zudem ist die Eingabe der Höhe des Einkommens pro Monat wichtig, um den Kindesunterhalt bestimmen zu können.
Die ermittelten Werte beruhen auf die Werte der aktuellen Düsseldorfer Tabelle ohne dabei einen Kindergeldabzug gemäß Â§ 1612 b. Abs.1 BGB, Betreuungsgeld oder sonstige abzugsberechtigten Gelder zu berücksichtigen.
Mit Erreichen der Volljährigkeit sind beide Elternteile gegenüber ihren Kindern zum Barunterhalt verpflichtet.
Düsseldorfer Tabelle 2013/2014