Infos zum Versorgungsausgleich
Bei einer Scheidung hat es grundsätzlich eine Regelung bzw. Durchführung des Versorgungsausgleich zu geben.
Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich während der Ehezeit von beiden Eheleuten erworbenen Rentenanwartschafte. Der Versorgungsausgleich wird vom vom zuständigen Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsprozesses durchgeführt. Die Ehezeit bestimmt sich dabei vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
Hier finden Sie das Gesetz zum Versorgungsausgleich: