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Muss der andere Ehegatte mit der Scheidung einverstanden sein?

Muss der Ehegatte / die Ehegattin mit der Scheidung einverstanden sein?

Benötige ich die Einverständnis  des/der Ehegatten/Ehegattin für die Scheidung bzw. zur Einreichung des Online-Scheidungsantrags?

Dass der andere Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden ist kommt nicht selten vor. Dies stellt allerdings kein Hindernis dar, wenn nachgewiesen werden kann, dass ausreichend Gründe zur Scheidung vorliegen.

Eine Ehe wird immer dann geschieden, wenn sie zerrüttet ist – dies muss zunächst festgestellt werden und kann auf zweierlei Wegen erfolgen:

  • Möglichkeit 1
    Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu – somit sind keine weiteren Nachforschungen notwendig und die Ehe gilt damit als zerrütet.
  • Möglichkeit 2
    Sollte der andere Ehegatte der Scheidung nicht zustimmen, müssen die Gründe für die Scheidung dem Gericht vorgetragen werden. Wenn die vorgelegten Gründe aus Sicht des Richters ausreichend sind, wird die Ehe auch unabhängg von der Einverständnis des Ehegatten geschieden.

Sollten für die Scheidung keine Gründe vorliegen – was in seltenen Fällen vorkommt – muss eine gewisse Trennungszeit eingehalten werden.


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Rechtsanwalt Ullrich Pfaff / Stuttgart - Scheidungsanwalt, Anwalt für Arbeitsrecht uvm.
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