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Wer ist zuständig für die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Wer ist zuständig für die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erfolgt durch gerichtliches Urteil.

Derjenige der den Antrag zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft vor Gericht stellt, muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Dies übernehmen wir für Sie.

Sachlich zuständig ist das Familiengericht, wobei sich die örtliche Zuständigkeit des Familiengericht aus dem gemeinsamen Wohnsitzes ergibt. Andernfalls ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Antragsgegnerin bzw. der Antragsgegner gewöhnlich aufhält.

Eine genaue Bestimmung des Gerichts kann der Anwalt ermitteln, gerade soweit gemeinsame minderjährige Kinder vorhanden sind.


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Rechtsanwalt Ullrich Pfaff / Stuttgart - Scheidungsanwalt, Anwalt für Arbeitsrecht uvm.
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