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Scheidungsvoraussetzungen: Trennungszeitraum

Wie lange müssen die Ehegatten vor der Scheidung getrennt gelebt haben?

Infos zum Trennungszeitraum

Voraussetzung ist, dass beide Ehegatten die Scheidung einverständlich wollen. In diesem Fall, muss man ein Jahr getrennt leben, um sich scheiden lassen zu können. Dies ist das sog. “Trennungsjahr”.

Die Ehegatten müssen dabei nicht in verschiedenen Wohnungen leben. Grundsätzlich kann man auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung getrennt leben. Hier muss jedoch eine Trennung von “Tisch und Bett” erfolgen.

Soweit der Fall eintritt, dass nur ein Ehepartner die Scheidung will und der andere einer Scheidung nicht zustimmen will, so fordert der Gesetzgeber, dass eine Trennungszeit von drei Jahren gegeben ist, damit eine Scheidung vor Gericht erfolgen kann.

Kurze Unterbrechungen, in denen die Ehegatten über einen kurzen Zeitraum wieder zusammenleben, um sich zu versöhnen, müssen nicht schaden. Der Trennungszeitraum der Jahresfrist (bzw. der Dreijahresfrist) wird dadurch in der Regel nicht unterbrochen.

Das oben dargestellte Trennungsjahr sollte grundsätzlich erst beim Scheidungstermin erfüllt sein. In den meisten Fällen ist es jedoch unproblematisch, wenn der Scheidungsantrag bei Erfüllung einer Trennungszeit von nur 10 Monaten eingereicht wird. Bis es nämlich zum Scheidungstermin vor Gericht kommt, vergehen meist ein paar wenige Monate.

Scheitern der Ehe – negative Prognose für die Zukunft
Der deutsche Gesetzgeber setzt voraus, damit eine Ehe durch das Familiengericht geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe gilt dann als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht (Trennung in der Vergangenheit) und nicht mehr erwartet werden kann, dass die Ehegatten die Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen werden (negative Prognose für die Zukunft).

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