Braucht man für die Scheidung einen Rechtsanwalt?
In Deutschland sieht der Gesetzgeber für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens zwingend einen Rechtsanwalt vor.
Es gilt der Grundsatz, dass derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen möchte, also der Antragsteller/ Antragstellerin, den Rechtsanwalt beauftragt.
Der andere Ehegatte braucht vor dem Familiengericht im Scheidungstermin lediglich zuzustimmen und benötigt für diese Zustimmung keinen eigenen Rechtsanwalt.
Es ist ausreichend, soweit ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt in diesem Fall vertreten ist.
Soweit vor dem Familiengericht, also im Scheidungstermin weitere spezielle Anträge zur Scheidung gestellt werden, kann es notwendig werden, dass der andere Ehegatte ebenfalls anwaltlich vertreten ist. Hierzu beraten wir Sie aber gerne und individuell.
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